Michael Janousch, M. A.
      Steuerberater

Was kostet ein Steuerberater?

Nichts ist unangenehmer als eine Rechnung, die man nicht erwartet hat. Daher will ich versuchen, diesbezüglich vorab weitestgehend für Klarheit zu sorgen.

Grundsätzlich wird die Tätigkeit eines Steuerberaters nach dem Zeitaufwand berechnet. Darüber hinaus beeinflusst jedoch auch der Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistung das Honorar. Je komplexer und zeitaufwändiger der Sachverhalt ist, desto höher wird das Honorar des Steuerberaters ausfallen. Hierbei kann der Steuerberater jedoch nicht willkürlich vorgehen, sondern ist diesbezüglich an die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) gebunden – diese legt den Rahmen des Honorars fest. Es existieren folgende Tabellen für die Abrechnung des Honorars des Steuerberaters: Tabelle A (Beratungstabelle), Tabelle B (Abschlusstabelle), Tabelle C (Buchführungstabelle) und Tabelle D (landwirtschaftliche Tabelle). Die StBVV soll die Zusammensetzung des Steuerberater-Honorars für den Mandanten nachvollziehbar machen und dient daher als Verbraucherschutz. Beispielsweise ist dort gesetzlich verankert, dass eine Erstberatung maximal mit 190 € berechnet werden darf.

Steuerliche Beratung:

Eine steuerliche Beratung wird in der Regel mit der Zeitgebühr abgerechnet. Die StBVV legt den Gebührenrahmen für das Honorar auf 30 € - 75 € je halber Stunde fest.

Steuererklärung / monatliche Buchhaltung

Bei der Anfertigung von Steuererklärungen richtet sich das Honorar nach sogenannten Gegenstandswerten. Diese sind bspw. die Summe der positiven Einkünfte oder bei der laufenden Buchführung die Höhe des Jahresumsatzes. Auch hier ist jedoch die Komplexität und damit verbunden der Zeitaufwand von hoher Bedeutung. Während die Komplexität eines Sachverhalts in der Regel als gegeben hingenommen werden muss, lässt sich der Zeitaufwand des Steuerberaters jedoch beeinflussen, indem ausschließlich vorsortierte Belege eingereicht werden und Rückfragen von Seiten des Steuerberaters grundsätzlich weitestgehend vermieden werden, indem die Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Hier handelt es sich gem. StBVV um eine Rahmengebühr. Für das Führen der Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung entstehen Ihnen in meiner Kanzlei Kosten in Höhe von 16,50 € je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat. Sonstige Tätigkeiten wie Sozialversicherungsmeldungen, die Meldung der Berufsgenossenschaft oder Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen werden mit der Zeitgebühr zusätzlich berechnet. 

Auslagen

Diese werden grundsätzlich nach dem tatsächlichen Anfall berechnet. Nach der StBVV kann an Stelle dessen auch ein Pauschalsatz angesetzt werden, maximal jedoch 20 € in derselben Angelegenheit.

Das Steuerberaterhonorar kann steuermindernd geltend gemacht werden. Ausnahmen hiervon sind jedoch die anteiligen Kosten bspw. für die Anfertigung des Mantelbogens oder der Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung und auch die gesonderte, bzw. gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärung.